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Kinder unter sechs Jahren dürfen sich - auch in Begleitung
von erziehungsberechtigten Erwachsenen - nach 20.00 Uhr nicht
mehr in Bierzelten aufhalten. (seit 1997) |
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Kinderwagen sind von Sonntag bis Freitag auf dem Festgelände
bis 18.00 Uhr erlaubt.
An Samstagen sind Kinderwagen auf der Wiesn generell untersagt. |
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Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit
auf der Festwiese
ab 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
gestattet. |
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Verkauf von Alcopops ist auf der Wiesn nicht erlaubt. (seit
2004) |
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Erste Massnahmen, wie die Einrichtung eines Security Points
und die Erstellung von Informationsmaterial, sind bereits zur
Wies'n 2003 angelaufen. |
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Im Vorfeld wurde intensive Aufklärungsarbeit zum Thema
"sexualisierte Gewalt" geleistet mit dem Ziel, die
Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren,
Handlungs- möglichkeiten bei Übergriffen aufzuzeigen
und die Zivilcourage zu stärken |
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Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, um die Einzelaktionen
und Hilfsmassnahmen bekannt
zu machen und die Gesamtthematik ins Bewusstsein zu bringen.(seit
2004) |
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Erstellung von Aufklärungs- und Informationsmaterialien
und Werbemitteln (Buttons) sowie eine Plakat-Aktion (seit 2003).
Weitere Infos gibts hier... |
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Security Point auf der Festwiese (seit 2003) |
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Falls Frauen in Not geraten gibt es einen Fahrdienst für
die Heimfahrt (seit 2004) |
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Zusätzliches Plakat, dass sich direkt an junge Mädchen
wendet (2009) |
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Übersetzung der bewährten Tipps für Mädchen
und Frauen ins Polnische und Russische (2009) |
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Längere Öffnungszeiten des Security Points am Mittleren
Wochenende (von 15.00 Uhr bis 01.00 Uhr nachts) (2009) |
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Behördenhof wird verkleinert, um Stauraum vor dem Schottenhamel-Zelt
zu gewinnen
(seit 1997) |
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Reduzierung des Lieferverkehrs (seit 1997) |
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Verlegung der Fischervroni (seit 1998) |
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Brauereigespanne: Regelung der Stellplätze und -zeiten
(seit 1998) |
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Keine Fussball-Grossveranstaltungen an Wochenenden (seit 1998) |
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Propagierung der U-Bahnhöfe Goetheplatz und Schwanthalerhöhe,
um den U-Bahnhof Theresienwiese zu entlasten (seit 2000) |
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Verlängerung der Betriebszeiten von Schaustellern und
Marktkaufleuten auf 24.00 Uhr freitags und samstags (seit 2000) |
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Gutscheine der Festhallen gelten bis 31. Oktober in den Stammbetrieben
(seit 1999) |
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Pressearbeit mit Wiesn-Barometer (seit 1997) und Rundfunkdurchsagen
bei Überfüllung der Zelte (seit 2000) |
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Samstags, sonntags und feiertags ist um 22.30 Uhr letzter
Bierausschank und Musikschluss (seit 2003) |
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Keine Mastenplätze in der Strasse 1 zwischen Wirtsbuden
und Schaustellerstrasse (2005) |
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Verlagerung der Bierausschänke in die Randbereiche und
Schaffung von "Gastro-Inseln" (Wurstbratereien und
Bierausschank) zur Entzerrung der Besucherströme (2007). |
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Neuregelung der Öffnungs- und Lieferzeiten mit Staffelung
nach Warenart (2008) |
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Parkverbot auf allen Feststraßen sowie intensive Überwachung
des Fahrverkehrs in der Wirtsbudenstraße während
der Anlieferzeiten (2008) |
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Anwesenheitspflicht aller Beschicker ab 07.00 Uhr zur Warenannahme
(2008) |
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Einhaltung der von den Wirten zugesagten Fläche von einem
Meter hinter den städtischen Ständen entlang der Biergärten,
um eine höhere Lagerkapazität zu erhalten (2008) |
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Bereits bei Konzeption des Festes werden Neuheiten und Grossfahrgeschäfte
so platziert, dass Stauraum und gesicherte Zufahrt für
Rettungsfahrzeuge bestehen (seit 1997) |
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Einrichtung von Rettungswegen (1997 und 1998) |
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Verbesserung der Rettungswege nach DIN 14090 (tauglich für
schwere Rettungsfahrzeuge) (seit 1999) |
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Drehverbot im Behördenhof von Freitag, 18.00 Uhr bis
Sonntag, 18.00 Uhr |
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Neue Rettungswege zwischen Hippodrom und Armbrustschützenzelt
sowie um das vergrösserte Weinzelt (2005) |
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Verbesserung der Rettungswegsituation im Wein- und Käferzelt
(2005) |
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Asphaltierung und bessere Beleuchtung des Rettungswegs östlich
des Weinzelts (2006) |
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Eigenes Ordnerkonzept für jedes Festzelt |
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Wiesn-Qualifikation der Ordner |
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Rechtzeitiger Einsatz des Ordnerpersonals in ausreichender
Zahl in den Zelten und Gärten |
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Erhöhung des Ordnerpersonals seit 1997 um 60 Prozent
auf 502 Personen. |
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Vorrangig gilt, Stauräume zu schaffen, Rettungswege frei
zu halten und die Besuchersituation zu entzerren |
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Vergrösserung und hygienische Verbesserung der Toilettenanlagen |
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Reservierungspraxis für alle Zelte (Ausnahme: Weinzelt
und Käfer's Wiesn-Schänke): Montag bis Freitag besteht
Reservierungsverbot von einem Drittel des Mittelschiffs; Samstags,
sonntags und am 03. Oktober (Feiertag zum Tag der Deutschen
Einheit) muss das Mittelschiff ganz frei bleiben |
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Verbot von Veranstaltungen (laut Oktoberfestordnung V, §
42) |
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Überwachung der Sturmfestigkeit der Zelte (2000) |
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Zur Entlastung der 14 städtischen Toilettenanlagen auf
dem Festgelände und den Zelttoiletten werden in den Biergärten
der Festzelte Toiletten errichtet und die Toilettenanzahl insgesamt
um 20 Prozent erhöht. Die Erreichbarkeit der Toiletten
wird durch Ordnereinsatz geregelt. (2005) |
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Die Nutzungsmöglichkeit von Mobiltelefonen wird im Toilettenbereich
erschwert oder verhindert. (2005) |
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Besucherwechsel durch Musikgestaltung: Bis 18.00 Uhr darf
von den Wiesn-Kapellen nur "nicht aufheizende Musik"
gespielt werden. Die Musikanlagen werden durch Lautstärkebegrenzer
so gesteuert, dass der Schallpegel tagsüber 85 Dezibel
(A) nicht übersteigt. Die Mittelbetriebe sind tagsüber
vor 18.00 Uhr verpflichtet, in Eigenverantwortung sicherzustellen,
dass der Schallpegel der Musikanlage 85 Dezibel (A) nicht übersteigt
(2005). |